Mit dem im August 1996 in Kraft getretenen Arbeitsschutzgesetz ist die Präventionspflicht für alle Betriebe festgeschrieben worden, das heißt, jeder Arbeitgeber ist danach verpflichtet, geeignete Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen.
Aber welche Vorteile hat der Arbeitgeber, wenn er alle diese staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen beachtet?
Der Arbeitgeber gewinnt mit der Transparenz Rechtssicherheit. Das bedeutet, er schützt sich insbesondere vor Haftungsrisiken bei Betriebsunfällen. Kommt er nämlich seiner Präventions- und Dokumentationspflicht nach dem Arbeitsschutzrecht nicht nach, können Versicherungen bzw. Berufsgenossenschaften bei der Schadensregulierung Kürzungen vornehmen. Durch Dokumentation seiner Arbeitsschutzmaßahmen kann er aber im Schadensfalle nachweisen, dass er seinen Pflichten nach-gekommen ist und so einer Kürzung entgegentreten.
Bei Nichtbeachtung bestimmter Vorschriften kann dem Arbeitgeber ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro drohen (vgl. § 25 Arbeitsschutzgesetz).
Auch betriebswirtschaftlich gesehen vermeidet der Arbeitgeber durch effizienten Arbeitsschutz Kosten und erzielt Produktivitätsvorteile. Zum Beispiel ist es erwiesen, dass die Effizienz an einem regelgerecht ausgestatteten Bildschirmarbeitsplatz erheblich steigt. Es wird wesentlich länger und konzentrierter gearbeitet. Ausfallzeiten durch gesundheitliche Beeinträchtigungen entfallen fast gänzlich.
( Zitat: Arbeitssicherheit im Betrieb, Industrie- und Handelskammer Düsseldorf 2005)
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