Das aktuelle Weiterbildungszertifikat des VDSI, bescheinigt die ständige Weiterbildung im Arbeitsschutz als sicherheitstechnischen Dienst. Die Voraussetzung dafür um den Unternehmer in Fragen des Arbeitsschutzes qualifiziert und umfassend beraten zu können.
Als staatl. gepr. Techniker und zertifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 7 ASiG Arbeitssicherheitsgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 2, ist die Berufsbezeichnung Sicherheitstechniker.